Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hormel’s Sportcamp für die Abwicklung von Handballcamps Um einen Platz in den von Hormel’s Sportcamp veranstalteten Handballcamps zu erhalten, senden Sie uns bitte eine ausgefüllte Anmeldung per Fax, per E-Mail oder auf postalischem Weg zu. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und bestätigt. | | Ein Rücktritt ist bis zu sechs Wochen vor Camp-Beginn möglich (maßgeblich ist der Eingangstermin bei uns). Danach müssen wir eine Bearbeitungsgebühr und Fehlbelegungsabgabe berechnen. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen an: Hormel’s Sportcamp – Vogtei 2-4, 63303 Dreieich oder per Fax 06103-602456 | | Für Kinder, die den Aufenthalt unterbrechen bzw. abbrechen, gewähren wir keine Rückerstattung. Dies gilt ebenso bei groben Verstöße gegen Ordnung und Disziplin während des Camps. | | Grobe Verstöße gegen Ordnung und Disziplin können zum Ausschluss und zur Rückreise auf eigene Kosten führen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Reisekosten. | | Sollte ein Kind während des Camp-Aufenthaltes ärztliche Hilfe benötigen, gehen alle Zusatzkosten wie Medizin nach Vorlage der jeweiligen Quittungen zu Lasten der Eltern, sofern sie von Firma Hormel’s Sportcamp ausgelegt wurden. | | Die Firma Hormel’s Sportcamp übernimmt keine Haftung für Schadensersatzansprüche von Teilnehmern oder dritten Personen. Bitte überprüfen Sie Ihre Haftpflicht- und Unfall-versicherung. Die Firma Hormel’s Sportcamp haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, die die Kinder ins Camp mitbringen. | | Durch die Anmeldung verpflichten sich die Erziehungsberechtigten, die Teilnahmegebühr in voller Höhe nach Erhalt der Rechnung zu überweisen. Die Bankverbindung lautet: netbank Hamburg, Konto-Nr. 1110292, BLZ 200 905 00; Stichwort: Name des Kindes und Camp-Nr. Sollte uns der Eingang der Teilnahmegebühr oder ein entsprechender Nachweis am Tag des Camp-Beginns fehlen, wird die Teilnahme des Kindes nicht zugelassen. Die Teilnahme-gebühr ist dennoch in voller Höhe fällig. | | Teilnehmerzahl: Die Anzahl der Plätze ist generell begrenzt. Sollte das Camp aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht stattfinden, überweisen wir die Zahlung zurück. Mindesteilnehmerzahl: 20 Kinder/Jugendliche Weitere Ansprüche an die Firma Hormel’s Sportcamp können nicht geltend gemacht werden. | | Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, ist die Firma Hormel’s Sportcamp berechtigt, diese durch eine wirksame Bestimmung mit derselben Zweckrichtung zu ersetzen. Der Kunde ist verpflichtet, dieser Bestimmung – auf Verlangen auch schriftlich – zuzustimmen. Der Kunde kann die Zustimmung verweigern, wenn die neue Bestimmung für ihn nachteiliger ist. | | Gerichtsstand ist Langen |
|
 |
 |
|